Tumultartige Szenen im Böblinger Amtsgericht. Türenschlagen, Skandalrufe, Polizeieinsatz – mit lautstarker Kritik quittierten die vorwiegend jüngeren Zuhörer der linken Szenen im Gerichtssaal den Urteilsspruch von Richter Michael Kirbach, der die sieben Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung schuldig erachtete.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass die Beschuldigten im Februar letzten Jahres fünf Besuchern einer NPD-Veranstaltung in der Sindelfinger Stadiongaststätte aufgelauert und sie zum Teil mit Stöcken verprügelt hatten. Obwohl, wie Richter Kirbach einräumte, keine eindeutigen Beweise, sondern „nur Indizien“ vorlagen.
Wie schon am ersten Verhandlungstag vor zwei Wochen verfolgten die Verteidiger der Angeklagten ihre Linie, das Zeugenaussagen widersprüchlich, keiner der Angeklagten identifiziert worden wäre.
Obwohl Motorradhauben und Schlagstöcke, die in einem Auto der Angeklagten gefunden wurden und die DNA-Analyse ergab, dass dass diese Beweisstücke zwei Angeklagten zugeordnet werden können. Die Analyse konnte jedoch keine Spuren der Opfer nach-weisen, noch, wann die Angekla-gten mit den Beweisstücken in Kontakt gekommen wären.
Noch mehr Vermummt
Wichtige Indizien für die Vertei-digung waren zwei weitere Motor-radkappen, die in der Sindelfinger Lilienstraße nach der Schlägerei gefunden wurden. Mit denen, so die Analyse, war keiner der Angeklagten in Berührung gekommen. Also waren möglicher-weise mehr Vermummte an diesem Abend unterwegs, zumal die Polizei einen Flüchtling in Richtung Zimmerstraße beobachtet hatte und nicht in die Veilchenstraße, wo die Ange-klagten geparkt hatten.
Dass die Zeugen zum Teil recht unterschiedliche Angaben zur Anzahl der Schläger machten, nahmen die Verteidiger als Entlastung für ihre Mandanten. Wenn es Indizien für weitere beteiligte gebe, könne dies nur heißen: Nicht alle oder keiner der Angeklagten hätten sich an der Keilerei beteiligt. Gestützt wurde die These durch die Aussage von zwei der Opfer, die auf dem Kampfplatz ein dunkles Auto mit Tätern davonfahren sahen, kurz bevor die Polizei eintraf.
Dieses ominöse Auto konnte jedoch nicht mit dem Golf und dem Fiesta, in denen die Angeklagten nach einer Verfolgungsjagd gestoppt wurden, in Einklang gebracht werden. Doch es war gerade auch die wilde Flucht über den Gehweg am Polizeiauto vorbei und über rote Ampeln, die Richter Kirbach davon überzeugten, das die Angeklagten auch die Täter waren. Dazu komme, dass ihre Kleidung in etwa mit den Beschreibungen über- einstimmte, Hauben und Stöcke in den Autos gefunden wurden.
Drei der Täter, unter anderem wegen gefährlicher Körper- verletzung vorbestraft, verurteilte Richter Kirbach zu 16 Monaten Gefängnis – ohne Bewährung, weil sie gegen bestehenden Auflagen verstoßen hatte. Die vier anderen wurden zu zehn beziehungsweise zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die jedoch zu Bewährung ausgesetzt wurde. Dafür müssen sie gemeinnützige Arbeit leisten.
Quelle: SZBZ
Dienstag, 17. März 2009
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