Prozess gegen sieben Antifaschisten geht in die zweite Runde
Ab dem 19. April wird vor dem Landgericht Stuttgart ein Berufungsprozess gegen sieben Antifaschisten verhandelt. Sämtlichen Angeklagten wird sowohl schwere Körperverletzung, als auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu Lasten gelegt. Der erste Prozess fand im September 2008 vor dem Böblinger Amtsgericht statt und endete für drei der Antifaschisten mit mehrjährigen Haftstrafen. Die restlichen vier wurden mit hohen Bewährungsstrafen belegt. Zahlreiche Linke und Antifaschisten begleiteten den Prozess auf Amtsebene mit vielschichtigen Protesten und kündigen auch für die anstehenden sechs Verhandlungstage vor dem Landgericht Protestaktionen an.
Hintergrund der Prozesse ist eine handgreifliche Auseinandersetzung, die sich nach einem Konzert der faschistischen NPD im Februar 2007 in Sindelfingen ereignete. Hierbei zogen sich mehrere NPD-Mitglieder leichte Verletzungen zu.
Den sieben beschuldigten Antifaschisten konnte eine Beteiligung an der Tat nicht nachgewiesen werden. Ohne eindeutige Beweise und damit lediglich auf der Grundlage von Indizien und Vermutungen setzten der vorsitzende Richter und die Stuttgarter Staatsanwaltschaft unverhältnismäßig harte Strafmaße durch. Widersprüchliche Zeugenaussagen, sowie Einwände der Verteidigung fanden dabei keine Beachtung.
Aufgrund des juristisch fragwürdigen Ablaufes der zwei Verhandlungstage vor dem Böblinger Amtsgericht, entschied sich die Verteidigung geschlossen für eine Berufungsverhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht.
Antifaschistische Gruppen und Initiativen bereiten sich nun auf die Begleitung der sechs anstehenden Verhandlungstage vor. Felix Wendlinger, der sich im Rahmen des "Solikreis-Stuttgart" an den Vorbereitungen der Proteste beteiligt, äußert dazu: "Wir sehen im bisherigen Prozessverlauf vor allem eines: Den unbedingten Willen von Staatsanwaltschaft und Gericht, antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren. Wenn antifaschistische Positionen zu politischem Fanatismus erklärt werden und dieser als Beweisersatz für besonders harte Urteile herhalten darf, so gilt es spätestens hier zu intervenieren. Uns geht es darum, herauszustellen, dass antifaschistisches Engagement legitim und bitter notwendig ist!"
Am ersten Prozesstag, Montag den 19. April wird ab 8:30 Uhr eine antifaschistische Kundgebung vor dem Stuttgarter Landgericht stattfinden. Anschließend soll der erste Prozesstag gemeinsam begleitet werden. Für den dritten Prozesstag, Montag den 27. April, ruft unter anderem der "Solikreis Stuttgart" zu einer überregionalen Prozessbeobachtung ab 9:00 Uhr am Landgericht auf.
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Montag, 19. April 2010
Donnerstag, 3. September 2009
Presseerklärung der VVN BdA Ba-Wü
Am 22. September wurden vom Amtsgericht in Böblingen sieben Angeklagten der schweren Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Drei Angeklagte werden zu Haftstrafen von einem Jahr und neun Monaten bis zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Vier Angeklagte erhalten Bewährungsstrafen von neun bis zehn Monaten. Einem der Angeklagte droht wegen seines Migrationshintergrundes damit auch die Abschiebung.
Allen sieben wurde vorgeworfen im Anschluss an eine NPD-Veranstaltung im Februar 2007 an einer Schlägerei beteiligt gewesen zu sein, bei der zwei NPD-Anhänger jeweils eine Platzwunde und Prellungen davontrugen.
Wo solch drakonische Strafen verhängt werden, sollte man annehmen, dass auch Beweise vorliegen. Nicht in Böblingen: „Auch wenn es keine direkten Beweise gibt, ich bin überzeugt, dass alle Angeklagten an der Prügelei beteiligt waren“, mit diesem Satz wird der Richter in der Presse zitiert und dokumentiert damit einen Tiefstand der Böblinger Justiz.
Besonders brisant wird die Sache auch beim Strafmaß: Ursächlich dafür, dass die drei erstgenannten Strafen nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden, waren Vorstrafen der Angeklagten, die sie sich, ebenfalls durch ihre Nazigegnerschaft eingehandelt hatten. Einer von ihnen war z.B. dreimal wegen des Tragens von „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verurteilt worden, d.h. wegen eines zerschlagenen oder durchgestrichenen Hakenkreuzes. Zwei Jahre lang war die Verfolgung von Nazigegnern wegen solcher Abzeichen ein Hobby der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Allerdings fand dieses Hobby ein jähes Ende als der Bundesgerichtshof am 15. März 2007 in Mannheim feststellte, dass das Tragen solcher Abzeichen eine unübersehbare Gegnerschaft zu faschistischem Gedankengut ausdrückt und keinesfalls strafbar ist.
Die zuvor ergangenen Urteile im Sinne des übereifrigen Stuttgarter Staatsanwaltes Häußler aber wurden offensichtlich nicht aufgehoben. Jetzt müssen junge Menschen, wegen des Verfolgungswahns eines Staatsanwaltes, der eindeutig als rechtswidrig festgestellt wurde, ins Gefängnis.
Derselbe Staatsanwalt, der die Verfolgung wegen durchgestrichener Hakenkreuze mit Eifer betrieb und dessen Wirken jetzt dramatische Folgen für die Betroffenen zeitigt, ist dafür zuständig, SS-Mörder vor Gericht zu bringen. Seit nunmehr 6 Jahren ermittelt er erfolglos gegen Angehörige der Waffen-SS, die im italienischen Sant’ Anna di Stazzema 1944 560 Frauen, Kinder und Greise ermordeten. In Italien wurden sie dafür rechtskräftig verurteilt. Diese zehn Mörder blieben dennoch bis heute straffrei, weil der Stuttgarter Staatsanwalt keine Beweise finden kann.
Die sieben Nazigegner in Böblingen aber wurden verurteilt, obwohl man keine Beweise finden kann.
Es handelt sich also offensichtlich um einen Justizirrtum mit System.
Im Jahre 1922 veröffentlichte der Heidelberger Statistiker Professor Emil Julius Gumbel eine Übersicht über die Urteile der Weimarer Justiz, die bewies, dass Richter und Staatsanwälte damals auf dem rechten Auge blind waren. Er wurde dafür später von den Nazis verfolgt und in die Emigration getrieben.
Um angesichts des Böblinger Prozesses heute zum selben Ergebnis zu gelangen, braucht es keine Statistik.
Das Böblinger Urteil ist Beweis für eine politisch einseitige Rechtssprechung: Ein Justizskandal!
Es bleibt sehr zu hoffen, dass es im Zuge der von den Angeklagten eingelegten Berufung korrigiert wird.
Quelle: VVN/BdA Baden-Württemberg
Allen sieben wurde vorgeworfen im Anschluss an eine NPD-Veranstaltung im Februar 2007 an einer Schlägerei beteiligt gewesen zu sein, bei der zwei NPD-Anhänger jeweils eine Platzwunde und Prellungen davontrugen.
Wo solch drakonische Strafen verhängt werden, sollte man annehmen, dass auch Beweise vorliegen. Nicht in Böblingen: „Auch wenn es keine direkten Beweise gibt, ich bin überzeugt, dass alle Angeklagten an der Prügelei beteiligt waren“, mit diesem Satz wird der Richter in der Presse zitiert und dokumentiert damit einen Tiefstand der Böblinger Justiz.
Besonders brisant wird die Sache auch beim Strafmaß: Ursächlich dafür, dass die drei erstgenannten Strafen nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden, waren Vorstrafen der Angeklagten, die sie sich, ebenfalls durch ihre Nazigegnerschaft eingehandelt hatten. Einer von ihnen war z.B. dreimal wegen des Tragens von „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verurteilt worden, d.h. wegen eines zerschlagenen oder durchgestrichenen Hakenkreuzes. Zwei Jahre lang war die Verfolgung von Nazigegnern wegen solcher Abzeichen ein Hobby der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Allerdings fand dieses Hobby ein jähes Ende als der Bundesgerichtshof am 15. März 2007 in Mannheim feststellte, dass das Tragen solcher Abzeichen eine unübersehbare Gegnerschaft zu faschistischem Gedankengut ausdrückt und keinesfalls strafbar ist.
Die zuvor ergangenen Urteile im Sinne des übereifrigen Stuttgarter Staatsanwaltes Häußler aber wurden offensichtlich nicht aufgehoben. Jetzt müssen junge Menschen, wegen des Verfolgungswahns eines Staatsanwaltes, der eindeutig als rechtswidrig festgestellt wurde, ins Gefängnis.
Derselbe Staatsanwalt, der die Verfolgung wegen durchgestrichener Hakenkreuze mit Eifer betrieb und dessen Wirken jetzt dramatische Folgen für die Betroffenen zeitigt, ist dafür zuständig, SS-Mörder vor Gericht zu bringen. Seit nunmehr 6 Jahren ermittelt er erfolglos gegen Angehörige der Waffen-SS, die im italienischen Sant’ Anna di Stazzema 1944 560 Frauen, Kinder und Greise ermordeten. In Italien wurden sie dafür rechtskräftig verurteilt. Diese zehn Mörder blieben dennoch bis heute straffrei, weil der Stuttgarter Staatsanwalt keine Beweise finden kann.
Die sieben Nazigegner in Böblingen aber wurden verurteilt, obwohl man keine Beweise finden kann.
Es handelt sich also offensichtlich um einen Justizirrtum mit System.
Im Jahre 1922 veröffentlichte der Heidelberger Statistiker Professor Emil Julius Gumbel eine Übersicht über die Urteile der Weimarer Justiz, die bewies, dass Richter und Staatsanwälte damals auf dem rechten Auge blind waren. Er wurde dafür später von den Nazis verfolgt und in die Emigration getrieben.
Um angesichts des Böblinger Prozesses heute zum selben Ergebnis zu gelangen, braucht es keine Statistik.
Das Böblinger Urteil ist Beweis für eine politisch einseitige Rechtssprechung: Ein Justizskandal!
Es bleibt sehr zu hoffen, dass es im Zuge der von den Angeklagten eingelegten Berufung korrigiert wird.
Quelle: VVN/BdA Baden-Württemberg
Donnerstag, 6. November 2008
Presseerklärung der Antifaschistischen Aktion (Aufbau) Stuttgart zum Prozess gegen sieben Antifas
Antifaschismus ist legitim, auf allen Ebenen mit allen Mitteln!
Am 8. September beginnt vor dem Amtsgericht Böblingen ein Prozess gegen sieben Antifaschisten. Ihnen wird vorgeworfen am 16. Februar 2007 mehrere Nazis angegriffen zu haben, die ein Konzert mit dem nationalsozialistischen Liedermacher Frank Rennicke in Sindelfingen besucht haben. Einigen der Angeklagten drohen nun mehrjährige Gefängnis- und Bewährungsstrafen.
Die Stadt Sindelfingen und die zuständige Polizeibehörde wussten bereits im Vorfeld über die faschistische Veranstaltung Bescheid und unterstützten dieses soweit es ihnen möglich war:
So fand das „Faschingskonzert“, das von dem NPD Regionalverband Sindelfingen-Böblingen-Stuttgart organisiert wurde, in der Sindelfinger Stadiongaststätte, die von der Stadt verpachtet wird, statt; Ein massives Polizeiaufgebot schützte die Veranstaltung, so dass das Konzert mit ca. 200 Teilnehmern ungestört stattfinden konnte und antifaschistische Gegenproteste wurden von der Polizei frühstmöglich gewaltsam verhindert, wie unter anderem die StZ kurz danach berichtete.
Die Pressesprecherin der Antifaschistischen Aktion (Aufbau) Stuttgart, Hanna Stein, erklärte hierzu: "Auf die Anklagebank gehören die Verantwortlichen bei Stadt, Justiz und Polizei, die den Nazis eine Veranstaltung in städtischen Räumen erst ermöglichten. Derartige Unterstützung von Faschisten seitens der Behörden stellt dabei eine neue Qualität dar.“
Am späten Abend wurden dann die sieben Antifaschisten festgenommen, gegen die sich der Prozess nun richtet. Dieser Prozess reiht sich ein in eine Vielzahl von Repressionsschlägen gegen antifaschistische und linke Strukturen, mit denen versucht wird den legitimen Widerstand gegen die menschenverachtende Ideologie der Faschisten zu kriminalisieren.
Hanna Stein hierzu: "Antifaschismus muss auf einer breiten Basis stehen, um erfolgreich zu sein. Neben Aufklärungsarbeit, das Organisieren von Demos, inhaltlichen Veranstaltungen und Aktionen gegen Naziaufmärsche sind direkte Auseinandersetzungen mit Nazis auch legitim und notwendig.“
Weiter sagte sie: "Zur Zeit professionalisieren Nazis ihre Arbeit zunehmend: Massive Propaganda, regelmäßige Stammtische und vermehrt stattfindende Veranstaltungen sind nur wenige Beispiele für diese gefährliche Entwicklung. Und gerade in der Region um Sindelfingen nehmen die Aktivitäten der Nazis stark zu. Währenddessen stehen Antifaschisten vor Gericht, weil sie gegen diese Hetze vorgegangen sein sollen"
Am 8. September beginnt vor dem Amtsgericht Böblingen ein Prozess gegen sieben Antifaschisten. Ihnen wird vorgeworfen am 16. Februar 2007 mehrere Nazis angegriffen zu haben, die ein Konzert mit dem nationalsozialistischen Liedermacher Frank Rennicke in Sindelfingen besucht haben. Einigen der Angeklagten drohen nun mehrjährige Gefängnis- und Bewährungsstrafen.Die Stadt Sindelfingen und die zuständige Polizeibehörde wussten bereits im Vorfeld über die faschistische Veranstaltung Bescheid und unterstützten dieses soweit es ihnen möglich war:
So fand das „Faschingskonzert“, das von dem NPD Regionalverband Sindelfingen-Böblingen-Stuttgart organisiert wurde, in der Sindelfinger Stadiongaststätte, die von der Stadt verpachtet wird, statt; Ein massives Polizeiaufgebot schützte die Veranstaltung, so dass das Konzert mit ca. 200 Teilnehmern ungestört stattfinden konnte und antifaschistische Gegenproteste wurden von der Polizei frühstmöglich gewaltsam verhindert, wie unter anderem die StZ kurz danach berichtete.
Die Pressesprecherin der Antifaschistischen Aktion (Aufbau) Stuttgart, Hanna Stein, erklärte hierzu: "Auf die Anklagebank gehören die Verantwortlichen bei Stadt, Justiz und Polizei, die den Nazis eine Veranstaltung in städtischen Räumen erst ermöglichten. Derartige Unterstützung von Faschisten seitens der Behörden stellt dabei eine neue Qualität dar.“
Am späten Abend wurden dann die sieben Antifaschisten festgenommen, gegen die sich der Prozess nun richtet. Dieser Prozess reiht sich ein in eine Vielzahl von Repressionsschlägen gegen antifaschistische und linke Strukturen, mit denen versucht wird den legitimen Widerstand gegen die menschenverachtende Ideologie der Faschisten zu kriminalisieren.
Hanna Stein hierzu: "Antifaschismus muss auf einer breiten Basis stehen, um erfolgreich zu sein. Neben Aufklärungsarbeit, das Organisieren von Demos, inhaltlichen Veranstaltungen und Aktionen gegen Naziaufmärsche sind direkte Auseinandersetzungen mit Nazis auch legitim und notwendig.“
Weiter sagte sie: "Zur Zeit professionalisieren Nazis ihre Arbeit zunehmend: Massive Propaganda, regelmäßige Stammtische und vermehrt stattfindende Veranstaltungen sind nur wenige Beispiele für diese gefährliche Entwicklung. Und gerade in der Region um Sindelfingen nehmen die Aktivitäten der Nazis stark zu. Währenddessen stehen Antifaschisten vor Gericht, weil sie gegen diese Hetze vorgegangen sein sollen"
Presse-Info zum Prozeß [vorbei]
Am kommenden Montag den 8. September beginnt vor dem Amtsgericht Böblingen ein Prozeß gegen sieben Antifaschisten. Ihnen wird ein Angriff auf Teilnehmer einer NPD-Veranstaltung im Februar 2007 zur Last gelegt. Die Rote Hilfe Stuttgart ruft dazu auf, die Verhandlung kritisch zu beobachten und über die politischen Hintergründe zu informieren.Eine Solidaritätskundgebung findet am Montag um 12.30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude statt.
Nachdem die NPD für den 16. Februar 2007 ein "Faschingskonzert" mit dem rechtsextremen Liedermacher Frank Rennicke in Stuttgart angekündigt hatte, mobilisierte ein antifaschistisches Bündnis zum Protest gegen die Veranstaltung. Unter dem Deckmantel einer harmlosen Faschingsparty versuchte die NPD einmal mehr ihre menschenverachtende Gesinnung zu verbreiten. Mit der Aktion wollte sie offenbar ältere "Kameraden" und jugendliche Neonazis an einen Tisch bringen.
Die Veranstaltung der NPD fand in der Stadiongaststätte des VfL Sindelfingen statt, die von der Stadt Sindelfingen verpachtet wird. Als AntifaschistInnen vor Ort ankamen wurden sie von einem massiven Polizeiaufgebot schikaniert und daran gehindert, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen.
Es schien, als ob die Behörden für ein ungetrübtes braunes Faschingstreiben und damit für direkte Unterstützung um den Aufbau der NPD im Raum Sindelfingen/Böblingen sorgen wollten. Nicht nur dass sie über das als Faschingsparty getarnte Nazikonzert im Vorfeld bestens informiert waren und dieses als „private Feier“ verharmlosten - auch im Nachhinein sollte das rechte Treiben und der Protest dagegen verschwiegen werden.
In einem Artikel in der Stuttgarter Zeitung vom 19.2.2007 hieß es dazu:
„Die Polizei und die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wollten die Vorkommnisse gestern weder bestätigen noch dementieren. Nach den Informationen der StZ hatte der verantwortliche Staatsanwalt bereits am Freitagabend angeordnet, dass die Polizisten in Böblingen den Einsatz vom Wochenende nicht im Polizeibericht erwähnen sollten.“ Die NPD bedankte sich denn auch artig auf ihrer regionalen Homepage bei der Polizei für das „Reinigen der Stadt von Zecken und Pöbel“.
Frank Bach, Sprecher der Roten Hilfe Stuttgart, dazu: „Wir halten es für einen politischen Skandal, dass die NPD zum wiederholten Mal eine Veranstaltung in der Region quasi mit städtischer Förderung ungestört durchführen konnte!“
Die Verantwortlichen der Stadt Sindelfingen, des VfL Sindelfingen und der örtlichen Polizeibehörden rechtfertigten hinterher ihre Taktik des Wegsehens und Vertuschens. Zur Krönung der Provinzposse stehen nun auch noch ausgerechnet einige der Menschen vor Gericht, die versucht hatten, gegen die Veranstaltung der rassistischen Hetzer zu protestieren.
Im kommenden Jahr will die NPD in den Böblinger Kreisrat einziehen und verteilt deshalb seit Monaten eine Hetzschrift in vieltausendfacher Auflage an Böblinger Haushalte. Ein Indiz mehr dafür, dass Widerstand gegen die erstarkende rechtsextreme Szene gerade auch hier in der Region dringend nötig ist! Ein erster Schritt in diese Richtung wurde am 19. Juli getan. Damals demonstrierte ein breites Bündnis mit mehreren Hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmern gegen die rechten Umtriebe in Sindelfingen.
Wir fordern die Einstellung aller Verfahren!
Antifaschismus ist notwendig und nicht kriminell!
Prozesstermine: 8. und 22. September jeweils ab 8.30 Uhr am Amtsgericht Böblingen
Kundgebung: 8. September um 12.30 Uhr vor dem Amtsgericht Böblingen
Kontakt und weitere Infos:
Rote Hilfe Ortsgruppe Stuttgart, c/o Infoladen, Burgstallstraße 54, 70199 Stuttgart
buntehilfe@gmx.net, www.bunte-hilfe.de.am
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