"Prozess gegen sieben Antifaschisten in Böblingen ist ein Skandal"
Am 8. September beginnt vor dem Amtsgericht Böblingen die Hauptverhandlung gegen sieben Antifaschisten. Ihnen wird vorgeworfen in der Nacht des 17. Februar 2007, im Anschluss an ein Konzert mit dem nationalsozialistischen Liedermacher Frank Rennicke, eine Gruppe Neonazis angegriffen zu haben.
Der NPD Regionalverband hatte bereits Wochen zuvor ein "Faschingskonzert" in der Region angekündigt. In engstem NPD Umfeld wurde kurz zuvor ein "Schleusungspunkt" im Sindelfinger Stadtteil Goldberg bekannt gegeben. Ein antifaschistisches Bündnis meldete daraufhin eine Kundgebung in der Stuttgarter Innenstadt an. Von dort aus begab sich eine Gruppe AntifaschistInnen auf den Weg nach Sindelfingen um vor Ort Präsenz zu zeigen und ihren Protest auch dort auf die Straße zu tragen.
Hier hatte die Polizei unterdessen ihr bestmögliches unternommen um den Nazis einen reibungslosen Konzertablauf zu ermöglichen. Mit massiver Präsenz und mehreren Straßenkontrollen sollte jeglicher Widerstand im Keim erstickt werden. Die eintreffenden AntifaschistInnen wurden mit Kontrollen überzogen und anschließend, von der Polizei begleitet, nach Stuttgart zurück geschickt.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart forderte bereits zuvor die Polizei auf das Konzert nicht in ihrem Pressebericht zu erwähnen, was faktisch einer Pressesperre gleichkam. Allein das ist schon ein Skandal, gekrönt wird dieser noch durch die Tatsache, dass das Nazikonzert in der Sindelfinger "Stadiongaststätte" stattfand, die durch die Stadt verpachtet wird.
Obwohl die Nazis von den Behörden unterstützt, von der Polizei geschützt und von der Staatsanwaltschaft gedeckt agierten soll es einigen Antifaschisten gelungen sein zum Veranstaltungsort zu gelangen. Nach Angaben der Polizei kam es dort zu einer Auseinandersetzung in deren Verlauf mehrere Nazis leicht verletzt wurden.
Im Anschluss wurden die sieben Angeklagten nach einer filmreichen Verfolgungsjagd, durch ein nicht gekennzeichnetes Fahrzeug der Polizei, festgenommen. Die Angeklagten wurden anschließend "verhört", erkennungsdienstlich behandelt, zu DNA-Proben genötigt, Führerscheine eingezogen, Fahrzeuge beschlagnahmt usw.
Eine breite Solidaritätsbewegung fordert nun die Einstellung aller Verfahren und wies erneut darauf hin, dass Antifaschismus notwendig und nicht kriminell ist. Außerdem ruft sie dazu auf die Prozesstermine am 8. und 22. September (jeweils um 8:30 Uhr) öffentlich zu begleiten. Für die Mittagspause des ersten Verhandlungstags ist außerdem eine Kundgebung um 12:30 vor dem Amtsgericht geplant.
Dienstag, 17. März 2009
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