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Dienstag, 17. März 2009

STZ 23.09.08

STZ:‭ ‬Linke Aktivisten müssen in Haft‭ ‬-‭ ‬Eklat bei Urteilsverkündung‭ ‬BÖBLINGEN.‭ ‬Drei‭ ‬24‭ ‬bis‭ ‬34‭ ‬Jahre alte Männer müssen‭ ‬16‭ ‬Monate ins Gefängnis.‭ ‬Sie sollen fünf NPD-Anhänger verprügelt haben.‭ ‬Nach der Urteilsverkündung kam es zu tumultartigen Szenen am Böblinger Amtsgericht.‭ ‬Der Richter verwies einige Zuhörer des Saales.‭

‬Von Ludwig Laibacher‭

‬Der Richter ist davon überzeugt,‭ ‬dass sich alle sieben der linken Szene zugehörigen Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht haben.‭ ‬Drei Männer,‭ ‬die zur Tatzeit zur Bewährung auf freiem Fuß waren,‭ ‬verurteilte er zu‭ ‬16‭ ‬Monaten Haft,‭ ‬vier Mitangeklagte zu Bewährungsstrafen von neun bis zehn Monaten.‭ ‬Während der Begründung des Urteils kam es zum Eklat.‭ ‬Als eine Frau aus dem Zuschauerraum rief:‭ ¸¸‬Das ist ein Skandal‭"‬,‭ ‬schlossen sich weitere Zuhörer,‭ ‬später auch einzelne Verteidiger an.‭ ‬Die Polizei musste eingreifen.‭

‬Die Anklage warf den Beschuldigten vor,‭ ‬in der Nacht zum‭ ‬17.‭ ‬Februar des vergangenen Jahres Besuchern einer so genannten Faschingsparty der NPD aufgelauert zu haben.‭ ‬Das Sindelfinger Ordnungsamt hatte die Veranstaltung in der Vereinsgaststätte des VfL am Floschenstadion als private Veranstaltung eingestuft und genehmigt.‭ ‬Auf einem Parkplatz kam es nach der Veranstaltung aber zu dem Übergriff.‭ ‬Etwa zehn Personen aus dem linken Spektrum sollen einer Gruppe von fünf NPD-Anhängern aufgelauert und diese überfallen haben,‭ ‬als sie das Lokal verließen.‭ ‬Die Angreifer sollen vermummt gewesen sein und ihre Opfer mit Schlagstöcken und Fußtritten traktiert haben.‭ ‬Zwei NPD-Anhänger erlitten Platzwunden und Prellungen,‭ ‬die übrigen kamen mit leichten Blessuren davon.‭

‬Am gestrigen zweiten Verhandlungstag ging es vor allem um die Ereignisse nach der Schlägerei:‭ ‬Demnach versuchten die vermummten Angreifer,‭ ‬in zwei Autos zu flüchten.‭ ‬Nach einer Verfolgungsfahrt konnte die Polizei die Wagen stoppen,‭ ‬in denen die Angeklagten saßen.‭ ‬In den Autos und in Tatortnähe wurden Sturmhauben und Schlagstöcke gefunden.‭ ‬Die Verteidiger betonten,‭ ‬dass ihren Mandanten die Taten nicht nachzuweisen seien,‭ ‬denn es habe eine Unterbrechung bei der Verfolgung der zu Fuß flüchtenden Schläger und der Autos gegeben.‭ ‬Um eine Zuordnung von Täter und Waffe zu untermauern,‭ ‬sind die Fundstücke jedoch mikrobiologisch untersucht worden,‭ ‬sie konnten zweifelsfrei zugeordnet werden.‭ ‬Der Richter hielt die Indizien für ausreichend.‭ ¸¸‬Auch wenn es keine direkten Beweise gibt,‭ ‬bin ich überzeugt davon,‭ ‬dass alle Angeklagten an der Prügelei beteiligt waren,‭ ‬um den Rechten eine Lektion zu erteilen‭"‬,‭ ‬sagte er.‭
(‬Quelle:‭ ‬STZ vom‭ ‬23.09.08‭)

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