STZ: Linke Aktivisten müssen in Haft - Eklat bei Urteilsverkündung BÖBLINGEN. Drei 24 bis 34 Jahre alte Männer müssen 16 Monate ins Gefängnis. Sie sollen fünf NPD-Anhänger verprügelt haben. Nach der Urteilsverkündung kam es zu tumultartigen Szenen am Böblinger Amtsgericht. Der Richter verwies einige Zuhörer des Saales.
Von Ludwig Laibacher
Der Richter ist davon überzeugt, dass sich alle sieben der linken Szene zugehörigen Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht haben. Drei Männer, die zur Tatzeit zur Bewährung auf freiem Fuß waren, verurteilte er zu 16 Monaten Haft, vier Mitangeklagte zu Bewährungsstrafen von neun bis zehn Monaten. Während der Begründung des Urteils kam es zum Eklat. Als eine Frau aus dem Zuschauerraum rief: ¸¸Das ist ein Skandal", schlossen sich weitere Zuhörer, später auch einzelne Verteidiger an. Die Polizei musste eingreifen.
Die Anklage warf den Beschuldigten vor, in der Nacht zum 17. Februar des vergangenen Jahres Besuchern einer so genannten Faschingsparty der NPD aufgelauert zu haben. Das Sindelfinger Ordnungsamt hatte die Veranstaltung in der Vereinsgaststätte des VfL am Floschenstadion als private Veranstaltung eingestuft und genehmigt. Auf einem Parkplatz kam es nach der Veranstaltung aber zu dem Übergriff. Etwa zehn Personen aus dem linken Spektrum sollen einer Gruppe von fünf NPD-Anhängern aufgelauert und diese überfallen haben, als sie das Lokal verließen. Die Angreifer sollen vermummt gewesen sein und ihre Opfer mit Schlagstöcken und Fußtritten traktiert haben. Zwei NPD-Anhänger erlitten Platzwunden und Prellungen, die übrigen kamen mit leichten Blessuren davon.
Am gestrigen zweiten Verhandlungstag ging es vor allem um die Ereignisse nach der Schlägerei: Demnach versuchten die vermummten Angreifer, in zwei Autos zu flüchten. Nach einer Verfolgungsfahrt konnte die Polizei die Wagen stoppen, in denen die Angeklagten saßen. In den Autos und in Tatortnähe wurden Sturmhauben und Schlagstöcke gefunden. Die Verteidiger betonten, dass ihren Mandanten die Taten nicht nachzuweisen seien, denn es habe eine Unterbrechung bei der Verfolgung der zu Fuß flüchtenden Schläger und der Autos gegeben. Um eine Zuordnung von Täter und Waffe zu untermauern, sind die Fundstücke jedoch mikrobiologisch untersucht worden, sie konnten zweifelsfrei zugeordnet werden. Der Richter hielt die Indizien für ausreichend. ¸¸Auch wenn es keine direkten Beweise gibt, bin ich überzeugt davon, dass alle Angeklagten an der Prügelei beteiligt waren, um den Rechten eine Lektion zu erteilen", sagte er.
(Quelle: STZ vom 23.09.08)
Dienstag, 17. März 2009
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