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Donnerstag, 3. September 2009

Presseerklärung der VVN BdA Ba-Wü

Am 22. September wurden vom Amtsgericht in Böblingen sieben Angeklagten der schweren Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Drei Angeklagte werden zu Haftstrafen von einem Jahr und neun Monaten bis zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Vier Angeklagte erhalten Bewährungsstrafen von neun bis zehn Monaten. Einem der Angeklagte droht wegen seines Migrationshintergrundes damit auch die Abschiebung.

Allen sieben wurde vorgeworfen im Anschluss an eine NPD-Veranstaltung im Februar 2007 an einer Schlägerei beteiligt gewesen zu sein, bei der zwei NPD-Anhänger jeweils eine Platzwunde und Prellungen davontrugen.

Wo solch drakonische Strafen verhängt werden, sollte man annehmen, dass auch Beweise vorliegen. Nicht in Böblingen: „Auch wenn es keine direkten Beweise gibt, ich bin überzeugt, dass alle Angeklagten an der Prügelei beteiligt waren“, mit diesem Satz wird der Richter in der Presse zitiert und dokumentiert damit einen Tiefstand der Böblinger Justiz.

Besonders brisant wird die Sache auch beim Strafmaß: Ursächlich dafür, dass die drei erstgenannten Strafen nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden, waren Vorstrafen der Angeklagten, die sie sich, ebenfalls durch ihre Nazigegnerschaft eingehandelt hatten. Einer von ihnen war z.B. dreimal wegen des Tragens von „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verurteilt worden, d.h. wegen eines zerschlagenen oder durchgestrichenen Hakenkreuzes. Zwei Jahre lang war die Verfolgung von Nazigegnern wegen solcher Abzeichen ein Hobby der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Allerdings fand dieses Hobby ein jähes Ende als der Bundesgerichtshof am 15. März 2007 in Mannheim feststellte, dass das Tragen solcher Abzeichen eine unübersehbare Gegnerschaft zu faschistischem Gedankengut ausdrückt und keinesfalls strafbar ist.

Die zuvor ergangenen Urteile im Sinne des übereifrigen Stuttgarter Staatsanwaltes Häußler aber wurden offensichtlich nicht aufgehoben. Jetzt müssen junge Menschen, wegen des Verfolgungswahns eines Staatsanwaltes, der eindeutig als rechtswidrig festgestellt wurde, ins Gefängnis.

Derselbe Staatsanwalt, der die Verfolgung wegen durchgestrichener Hakenkreuze mit Eifer betrieb und dessen Wirken jetzt dramatische Folgen für die Betroffenen zeitigt, ist dafür zuständig, SS-Mörder vor Gericht zu bringen. Seit nunmehr 6 Jahren ermittelt er erfolglos gegen Angehörige der Waffen-SS, die im italienischen Sant’ Anna di Stazzema 1944 560 Frauen, Kinder und Greise ermordeten. In Italien wurden sie dafür rechtskräftig verurteilt. Diese zehn Mörder blieben dennoch bis heute straffrei, weil der Stuttgarter Staatsanwalt keine Beweise finden kann.

Die sieben Nazigegner in Böblingen aber wurden verurteilt, obwohl man keine Beweise finden kann.

Es handelt sich also offensichtlich um einen Justizirrtum mit System.

Im Jahre 1922 veröffentlichte der Heidelberger Statistiker Professor Emil Julius Gumbel eine Übersicht über die Urteile der Weimarer Justiz, die bewies, dass Richter und Staatsanwälte damals auf dem rechten Auge blind waren. Er wurde dafür später von den Nazis verfolgt und in die Emigration getrieben.

Um angesichts des Böblinger Prozesses heute zum selben Ergebnis zu gelangen, braucht es keine Statistik.

Das Böblinger Urteil ist Beweis für eine politisch einseitige Rechtssprechung: Ein Justizskandal!

Es bleibt sehr zu hoffen, dass es im Zuge der von den Angeklagten eingelegten Berufung korrigiert wird.

Quelle: VVN/BdA Baden-Württemberg

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