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Donnerstag, 3. September 2009

Kommentar von Robert Krülle

Unverständlich

In dubio pro reo- jeder Laie kennt diesen Spruch aus der Gerichtswelt. Er bedeutet, dass niemand verurteilt werden darf, an dessen Schuld Zweifel bestehen. Bei dem "Antifa"- Prozess, der gestern vor dem Amtsgericht zu Ende ging, gab es diese Zweifel. Dass alle sieben Angeklagten beteiligt gewesen waren, ließ sich letztlich nicht beweisen. Das hat selbst der Richter zugegeben. Das die meisten der Angeklagten mehrfach vorbestraft sind und dass in ihren Autos Schlagstöcke und Vermummungsmaterial gefunden worden waren, darf in diesem Moment nicht zu einer Verurteilung führen. Körperverletzung ist ein schwerwiegendes Delikt und sollte hart bestraft werden - keine Frage. Aber wenn Zweifel an der Schuld bestehen, muss es heißen: "In dubio pro reo". Gestern allerdings reichten dem Richter Indizien zu einer Verurteilung. Das ist unverständlich und nicht nachvollziehbar.

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