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Dienstag, 16. März 2010

Prozess geht in die 2. Runde!


Am 19. April beginnt der Berufungsprozess gegen 7 Antifaschisten aus Stuttgart vor dem Stuttgarter Landgericht. Ihnen wird ein Angriff auf 5 NPD-Nazis vorgeworfen, der sich im Rahmen eines Nazikonzertes 2007 in Sindelfingen ereignete. In einem skandalösen Prozess in erster Instanz wurden mehrjährige Haft- und Bewährungsstrafen gegen die Angeklagten verhängt. Ebenso wie zum vorangegangenen Prozess, gilt es nun eine starke antifaschistische Solidaritätsarbeit aufzubauen!

Die Vorgeschichte

Am 16. Februar 2007 organisierte die regionale NPD in Sindelfingen bei Stuttgart konspirativ ein "Faschingskonzert" mit einem Auftritt des bundesweit bekannten Naziliedermachers Frank Rennicke. Der eigentliche Veranstaltungsort - die Stadiongaststätte des VfL Sindelfingen - wurde von Stadtverwaltung und Polizei geheimgehalten. Lediglich durch eine kurzfristig noch erfolgreiche Recherchearbeit konnten AntifaschistInnen an selbigen Abend zum Ort des Geschehens gelangen. Dort wurden sie schließlich von einem Großaufgebot der Polizei empfangen, mit schikanösen Kontrollen überzogen und anschließend mit Polizeibegleitung per S- Bahn zurück nach Stuttgart geschickt.

Am späteren Abend ereignete sich noch ein antifaschistischer Angriff auf 5 NPD-Nazis, bei dem diese sich einige blauen Flecken zuzogen. Wenige Zeit später hatte die Polizei 7 Antifaschisten in ihren Autos aufgegriffen, festgenommen und sie der Tat beschuldigt.

Eine direkt darauf von Polizei und Staatsanwaltschaft verhängte Pressesperre verhinderte jegliche Berichterstattung zu den Vorfällen.

Der erste Prozess

Das Verfahren gegen die beschuldigten Antifas folgte im September 2008. Wie nicht anders zu erwarten, reihten sich die 2 Prozesstage vor dem Böblinger Amtsgericht nahtlos in das bisherige Vorgehen der Repressionsorgane ein. Im Zusammenspiel zwischen Richter und Staatsanwaltschaft kristallisierte sich schnell der politische Charakter des Repressionsschlages heraus.

Das eigentlich schwerwiegende Problem, dass Nazis ein durch die Polizei und die Sindelfinger Stadtverwaltung verheimlichtes und geschütztes Konzert durchführen konnten, während jeglicher Protest dagegen von selbigen eingedämmt und verhindert werden sollte, wurde im Rahmen der Verhandlung komplett ausgeblendet. Gleichzeitig jedoch durfte der angebliche "politische Fanatismus" der Angeklagten als ausschlaggebender Faktor für möglichst hohe Strafmaße herhalten.

Ohne schlüssige Beweisketten, mit widersprüchlichen Zeugenaussagen und lediglich auf der Grundlage von Indizien konstruierten sich Staatsanwaltschaft und Gericht so die Geschehnisse zurecht. Dass entlastendes Material, sowie zahlreiche Anträge der Anwälte dabei keine Beachtung fanden, war unter den gegebenen Bedingungen nicht verwunderlich.

Die Staatsanwaltschaft konnte mit richterlicher Unterstützung erwartungsgemäß harte Urteilssprüche gegen alle Angeklagten durchsetzen. So endete die Provinzposse für 3 der Angeklagten mit Haftstrafen von bis zu 2 Jahren und 4 Monaten, die restlichen 4 erhielten mehrmonatige Haftstrafen, die zu 3 Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurden.

Die Anwälte der Angeklagten nahmen dieses eindeutig politische Urteil nicht hin und gingen geschlossen in Berufung. Im nächsten Verfahren soll der Fall nun auf höherer Instanz, vor dem Stuttgarter Landgericht, von Grund auf neu aufgerollt werden.

Jedoch ist nicht lediglich das skandalöse Urteil, sondern der gesamte Prozess inakzeptabel! Um dies zu verdeutlichen und die notwendige Solidarität mit den Angeklagten zum Ausdruck zu bringen, begleiteten zahlreiche AntifaschistInnen die beiden Prozesstage vor dem Böblinger Amtsgericht mit vielschichtigen Protesten vor und im Gerichtssaal. Mit Veröffentlichungen und Kundgebungen stellten sie den politischen Charakter des Prozesses heraus, dessen Funktion offensichtlich in der Kriminalisierung und Einschüchterung aktiver Antifaschisten bestand.

Das Gericht wusste sich nicht weiter zu helfen, als mit Kontrollen, ständigen Drohungen, Ordnungsgeldern und Anzeigen gegen die Solidaritätsbekundungen vorzugehen, um diese zu unterbinden - ein Vorhaben, das sich als sichtlich erfolglos erwies.

Es geht weiter...

Mitte April beginnt nun der Berufungsprozess gegen die sieben angeklagten Antifaschisten vor dem Stuttgarter Landgericht. Dieser ist mit insgesamt sechs Prozesstagen auf einen Zeitraum von einem Monat angesetzt.

Zu dessen Vorgeschichte kann jedoch nicht einzig der Prozess vor dem Böblinger Amtsgericht gezählt werden. 2 der 7 Beschuldigten wurden in den letzten Monaten aufgrund von unhaltbaren und herbeikonstruierten Vorwürfen in unterschiedlichen Fällen für mehrere Wochen und Monate in Untersuchungshaft genommen wurden. Einer der Beiden wird trotz entlastender Zeugenaussagen weiterhin im Trakt für Untersuchungshäftlinge des Gefängnisses Stammheim festgehalten.

In beiden Fällen setzte sich die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen die offensichtlich entlastenden Faktenlagen und Forderungen der Verteider durch. Dass dieses Vorgehen in erster Linie die Demoralisierung, das Schwächen und Brandmarken der Angeklagten zur Folge haben soll, ist mehr als ersichtlich. Was jetzt zählt, sind viele Stimmen der Solidarität!

Es ist nicht hinzunehmen, dass Einzelne für unseren gemeinsamen und bitter notwendigen antifaschistischen Kampf inhaftiert werden!

Wir werden auch das anstehende Verfahren solidarisch begleiten und entgegen den Forderungen der Staatsanwaltschaft deutlich machen, dass Antifaschismus auf allen Ebenen und mit allen Mitteln legitim bleibt.

Mit Kundgebungen und einer kritischen Prozessbeobachtung werden wir einem stillen Vorbeiziehen dieses repressiven Vorstoßes der Stuttgarter Staatsanwaltschaft eine Absage erteilen.

Unterstützt die Proteste! Schafft Solidarität!

Für einen starken antifaschistischen Widerstand!

Prozesstermine:

19., 20., 26., 27. April, 10., 11. Mai

Der Beginn ist jeweils um 9:00 Uhr am Stuttgarter Landgericht (Urbanstr. 20, 70182 Stuttgart)

Auftaktkundgebung: 19. April, 8:30 am Stuttgarter Landgericht

Überregionale Prozessdelegationen: 27. April, 9:00 Uhr am Stuttgarter Landgericht

UnterstützerInnen:

Solikreis Stuttgart

Rote Hilfe

Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen Stuttgart

Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart

Revolutionäre Aktion Stuttgart

VVN Böblingen

Thomas Trüten (IGM Vertrauenskörperleiter Esslingen)

Annette Groth MdB Die LINKE

Günther Klein (Personalrat Uni, ver.di)

Unterstützung für die Prozessbegleitung

Berufungsprozess 2009

Mittwoch, 16. September 2009

Antifa-Prozess verschoben!

Der Prozess gegen 7 Antifas vor dem Landesgericht Stuttgart, denen vorgeworfen wird nach einer NPD-Faschingsveranstaltung 2007 Nazis angegriffen zu haben, wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.
Die Verhandlung, die bereits in zweiter Instanz verhandelt wird, sollte bereits nächsten Montag um 9 Uhr beginnen. Doch gestern wurde mitgeteilt, dass der Prozess auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.

Wann der Prozess nun stattfindet ist unklar.

Donnerstag, 3. September 2009

Böblinger Bote 23.09.08

Tumulte im Amtsgericht nach Urteil im "Antifa"- Prozess
Sieben Angeklagte der Körperverletzung schuldig gesprochen - "Keine Beweise, aber Indizien"


Böblingen - Nach einem langen zweiten Verhandlungstag erging gestern Abend das Urteil im Prozess gegen sieben Stuttgarter, die im Februar 2007 in Sindelfingen fünf NPD- Anhänger verprügelt, haben sollen. Direkt nach der Verkündigung kam es im Saal des Amtsgerichts zu heftigen Tumulten.

Von Robert Krülle

"Das ist ein Skandal!", schrien einige Zuschauer und legten sich mit den Polizeibeamten an, die für Ordnung sorgen sollten. Es kam zu Rangeleien und Beschimpfungen. Sogar einer der frisch Verurteilten sprang auf und brüllte Richter Kirbach an: "Sie können doch nicht einfach wahllos Leute verurteilen." Und auch die sieben Verteidiger machten sofort deutlich, was sie von dem Urteil hielten. Richter Kirbach drohte mehrfach mit Ordnungsgeldern und der Saalräumung, bis schließlich doch noch Ruhe einkehrte.
"Es gibt keine Beweise", gab Kirbach in seiner Begründung zu, "aber Indizien." In der Gesamtschau gebe es für ihn keinen Zweifel daran, dass die sieben Angeklagten an jener Schlägerei beteiligt waren und sprach sie der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Für drei der Angeklagten die aktuell noch Bewährungsstrafen laufen haben, verhängte Richter Kirbach 16- monatige Gefängnisstrafen und für die weiteren vier neun- und zehnmonatige Bewährungsstrafen mit Arbeits- und Geldauflagen, womit er nur leicht unter den Forderungen der Staatsanwältin blieb.
Rückblick: Im Februar 2007 hatte eine Faschingsveranstaltung der rechtsradikalen Partei NPD in der Sindelfinger Stadiongaststätte zahlreiche Demonstrationen und Aktionen der linkspolitischen Szene provoziert. In diesem Zusammenhang sollen die jetzt Verurteilten fünf NPD- Anhänger gegen 2 Uhr nachts aufgelauert und sie verprügelt haben. Anschließend flüchteten die mit waghalsigen Fahrmanövern vor der Polizei und wurden nach einer Hollywood- reifen Verfolgungsjagd gestellt.
Doch was sich beim Prozessbeginn vor zwei Wochen angedeutet hatte, dass die sieben Angeklagten definitiv beteiligt waren, blieben letztlich aus. Weder die fünf Opfer noch die zwei Zivilpolizisten, die die Schlägerei seinerzeit unterbrochen hatten, hatten einen der vermummten Prügler erkannt, genauso blieb deren Zahl unklar. Zudem wurden zwei sogenannte Sturmhauben, die der Vermummung dienen können, in der Nähe des Tatort gefunden, die laut einer DNA- Analyse definitiv nicht den Angeklagten gehörten. Außerdem hatten jene zwei Zivilpolizisten die flüchtenden Prügler zwar verfolgt, aber auch kurzfristig aus den Augen verloren - und dann die Verfolgung jener Autos aufgenommen, in denen die sieben gestern Verurteilten saßen.
Auf all diese Ungereimtheiten bauten die sieben Verteidiger ihre Plädoyers auf und forderten geschlossen Freispruch. Die Beweise würden nicht ausreichen, um die Angeklagten zu verurteilen, das Gesamtbild sei alles andere als lückenlos. Dass ihre Mandanten zum größten Teil keine Waisenknaben sind, konnten die Verteidiger dabei nicht bestreiten. Schließlich waren die meisten bis gestern bereits mehrfach vorbestraft, und außerdem hatte man in ihren Autos Schlagstöcke und Sturmhauben gefunden. "Doch diese Utensilien beweisen nicht die Tat", betonte einer der Verteidiger. Und selbst wenn jemand aus der Gruppe an der Schlägerei beteiligt gewesen sein sollte, seien andere womöglich unbeteiligt gewesen. "Und da nicht festzustellen ist, wer was gemacht hat, müssen Freisprüche erfolgen", hieß es von allen Seiten.
Gleichzeitig stellen die Verteidiger auch noch einmal den politischen Zusammenhang her, der den gesamten Prozess begleitet hatte. Der Widerstand gegen Rechtspopulismus sei nachvollziehbar, und dass sich die Angeklagten zweifelsfrei in der Nähe der NPD- Veranstaltung aufgehalten haben, dürfe nicht zu ihrer Verurteilung führen. "Sie können die Angeklagten deshalb nicht in Sippenhaft nehmen", betonte Verteidiger Rothbauer.
Richter Kirbach blieb reichlich unbeeindruckt. "Die Angeklagten hatten von Anfang an vor, den NPDlern eine Lektion zu erteilen", sagte er, "für mich gibt es da keine Zweifel."

Kommentar von Robert Krülle

Unverständlich

In dubio pro reo- jeder Laie kennt diesen Spruch aus der Gerichtswelt. Er bedeutet, dass niemand verurteilt werden darf, an dessen Schuld Zweifel bestehen. Bei dem "Antifa"- Prozess, der gestern vor dem Amtsgericht zu Ende ging, gab es diese Zweifel. Dass alle sieben Angeklagten beteiligt gewesen waren, ließ sich letztlich nicht beweisen. Das hat selbst der Richter zugegeben. Das die meisten der Angeklagten mehrfach vorbestraft sind und dass in ihren Autos Schlagstöcke und Vermummungsmaterial gefunden worden waren, darf in diesem Moment nicht zu einer Verurteilung führen. Körperverletzung ist ein schwerwiegendes Delikt und sollte hart bestraft werden - keine Frage. Aber wenn Zweifel an der Schuld bestehen, muss es heißen: "In dubio pro reo". Gestern allerdings reichten dem Richter Indizien zu einer Verurteilung. Das ist unverständlich und nicht nachvollziehbar.

Presseerklärung der VVN BdA Ba-Wü

Am 22. September wurden vom Amtsgericht in Böblingen sieben Angeklagten der schweren Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Drei Angeklagte werden zu Haftstrafen von einem Jahr und neun Monaten bis zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Vier Angeklagte erhalten Bewährungsstrafen von neun bis zehn Monaten. Einem der Angeklagte droht wegen seines Migrationshintergrundes damit auch die Abschiebung.

Allen sieben wurde vorgeworfen im Anschluss an eine NPD-Veranstaltung im Februar 2007 an einer Schlägerei beteiligt gewesen zu sein, bei der zwei NPD-Anhänger jeweils eine Platzwunde und Prellungen davontrugen.

Wo solch drakonische Strafen verhängt werden, sollte man annehmen, dass auch Beweise vorliegen. Nicht in Böblingen: „Auch wenn es keine direkten Beweise gibt, ich bin überzeugt, dass alle Angeklagten an der Prügelei beteiligt waren“, mit diesem Satz wird der Richter in der Presse zitiert und dokumentiert damit einen Tiefstand der Böblinger Justiz.

Besonders brisant wird die Sache auch beim Strafmaß: Ursächlich dafür, dass die drei erstgenannten Strafen nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden, waren Vorstrafen der Angeklagten, die sie sich, ebenfalls durch ihre Nazigegnerschaft eingehandelt hatten. Einer von ihnen war z.B. dreimal wegen des Tragens von „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verurteilt worden, d.h. wegen eines zerschlagenen oder durchgestrichenen Hakenkreuzes. Zwei Jahre lang war die Verfolgung von Nazigegnern wegen solcher Abzeichen ein Hobby der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Allerdings fand dieses Hobby ein jähes Ende als der Bundesgerichtshof am 15. März 2007 in Mannheim feststellte, dass das Tragen solcher Abzeichen eine unübersehbare Gegnerschaft zu faschistischem Gedankengut ausdrückt und keinesfalls strafbar ist.

Die zuvor ergangenen Urteile im Sinne des übereifrigen Stuttgarter Staatsanwaltes Häußler aber wurden offensichtlich nicht aufgehoben. Jetzt müssen junge Menschen, wegen des Verfolgungswahns eines Staatsanwaltes, der eindeutig als rechtswidrig festgestellt wurde, ins Gefängnis.

Derselbe Staatsanwalt, der die Verfolgung wegen durchgestrichener Hakenkreuze mit Eifer betrieb und dessen Wirken jetzt dramatische Folgen für die Betroffenen zeitigt, ist dafür zuständig, SS-Mörder vor Gericht zu bringen. Seit nunmehr 6 Jahren ermittelt er erfolglos gegen Angehörige der Waffen-SS, die im italienischen Sant’ Anna di Stazzema 1944 560 Frauen, Kinder und Greise ermordeten. In Italien wurden sie dafür rechtskräftig verurteilt. Diese zehn Mörder blieben dennoch bis heute straffrei, weil der Stuttgarter Staatsanwalt keine Beweise finden kann.

Die sieben Nazigegner in Böblingen aber wurden verurteilt, obwohl man keine Beweise finden kann.

Es handelt sich also offensichtlich um einen Justizirrtum mit System.

Im Jahre 1922 veröffentlichte der Heidelberger Statistiker Professor Emil Julius Gumbel eine Übersicht über die Urteile der Weimarer Justiz, die bewies, dass Richter und Staatsanwälte damals auf dem rechten Auge blind waren. Er wurde dafür später von den Nazis verfolgt und in die Emigration getrieben.

Um angesichts des Böblinger Prozesses heute zum selben Ergebnis zu gelangen, braucht es keine Statistik.

Das Böblinger Urteil ist Beweis für eine politisch einseitige Rechtssprechung: Ein Justizskandal!

Es bleibt sehr zu hoffen, dass es im Zuge der von den Angeklagten eingelegten Berufung korrigiert wird.

Quelle: VVN/BdA Baden-Württemberg