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Dienstag, 20. April 2010

Prozess endet vorzeitig mit Bewährungsstrafen!

Unerwartet früh endete der Berufungsprozess gegen sieben Antifas vor dem Stuttgarter Landgericht heute mit Bewährungsstrafen. Schon am zweiten von ursprünglich sechs geplanten Verhandlungstagen wurde so das Urteil, das das Ergebnis eines "Deals" zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung war, gesprochen.

Auf dieses Ergebnis hatte zunächst nichts hingedeutet: Nachdem am ersten Prozesstag, an dem über 90 UnterstützerInnen aus verschiedenen Spektren anwesend waren und eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude durchführten, nur die Anklage verlesen und Angaben zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten gemacht worden waren, waren zum zweiten Prozesstag immer noch über 50 solidarische ProzessbegleiterInnen zur Beobachtung des Verfahrens erschienen. Eigentlich sollten heute verschiedenste Polizeizeugen vernommen werden. Da gleich der erste Zeuge nicht erschienen war entstand eine längere Verfahrenspause, die offenbar vom Richter dazu genutzt wurde einen sog. "Deal" vorzuschlagen. Kern dieses Deals war eine deutliche Herabsetzung des Strafmaßes für alle Angeklagten, falls die Verteidigung die Berufung zurückziehen bzw. auf das Strafmaß beschränken würde. Insbeondere versprach das Gericht, nicht, wie im ersten Verfahren geschehen, Haftstrafen gegen drei der Genossen auszusprechen, sondern alle Strafen zur Bewährung auszusetzen. In der ersten Instanz waren 3 Angeklagte zu Haftstrafen von bis zu 2 Jahren und 6 Monaten und 4 Angeklagte zu Bewährungstrafen von 9 bzw. 10 Monaten verurteilt worden. Da die Angeklagten diesen Vorschlag annahmen, erhielten vier der sieben nun 6 monatige und die anderen drei 14 monatige Strafen auf Bewährung.

Die politische Bewertung dieses Urteils bleibt zwiespältig: Einerseits ist es mit Sicherheit auch ein Ergbenis des öffentlichen Drucks der aufgebaut werden konnte; so wurde der Aufruf zur Prozessbegleitung u.a. auch von Gewerkschaftern und mit Annette Groh einem Mitglied des Bundestags unterstützt und konnte durch verschiedene Aktionen eine verhältnismäßig breite Öffentlichkeit geschaffen werden. Im Ergebnis konnte so die mehrjährige Haft dreier Genossen abgewendet werden. Andererseits wurden die sieben wieder, wie in erster Instanz, ohne Beweise verurteilt. Zwar machten mehrere Anwälte in ihren Plädoyers deutlich, dass die Rücknahme der Berufung kein Schuldeingeständnis ist, sondern eher dem Pragmatismus Haftstrafen zu vermeiden entspringt, der Richter aber wollte erwartungsgemäß daraus eine Form des Geständnisses herauszulesen. Außerdem versuchte der Richter auch die politische Deutungshoheit über den Fall zu gewinnen und nutzte seine Urteilsbegründung um neben der Verteidigung des Gewaltmonopols des Staates, den militanten Antifaschismus an sich zu verurteilen: Recht ungeschickt zitierte er in diesem Zusammenhang eine Auseinandersetzung zwischen Kommunisten und dem rechten Stahlhelm aus Zeiten der Weimarer Republik, bei dem auf beiden Seiten Opfer zu beklagen gewesen wären. Dass dieser (und vielen anderen) Auseinandersetzung, nicht nur auf "beiden Seiten Leid" gefolgt war, sondern auch der Faschismus mit Millionen Toten und welche Rolle der bürgerliche Staat dabei gespielt hatte, verschwieg der Herr Richter allerdings geflissentlich.

Ein ausführlicher Bericht folgt in Kürze.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

22.mai esperanza schwäbisch gmünd soli konzert für die angeklagten mit classwar kids wasted youth und polecats

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