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Freitag, 14. November 2008

2. Prozesstag (22.September 2008)

BB: 7 Antifaschisten zu hohen Strafen verurteilt!

Der Prozesstag begann wie bereits am ersten Tag mit Schikanen. Alle ProzessbesucherInnen wurden durchsucht und mussten ihre Schreibutensilien abgeben. Erst auf Nachfragen der Rechtsanwälte wurden diese wieder herausgegeben. Schon hier kann Richter Kirbacher seinen Unmut über diesen Prozess nicht zurückhalten. "Jetzt ist Ruhe da hinten im Saal" ruft er wütend.

Polizisten machen ihre Aussagen

Der erste von 5 geladenen Polizeibeamten wird in den Saal gebeten. Den Anfang macht der pensionierte Kriminalhauptkommissar Ott dessen Aufgabe es am 16. Februar war rund um das NPD Konzert in Sindelfingen "die Parkplätze ab zu fahren um zu beobachten, wohin die Leute gehen". In der besagten Nacht habe er gemeinsam mit seinem Kollegen Ziegler beobachtet, wie "fünf Leute die faschingsmäßig gekleidet waren" das NPD Fest verließen. Bereits hier fallen Unstimmigkeiten zu den Aussagen weiterer Zeugen auf.

Als die Zivilpolizisten erneut die Straße vor dem Sindelfinger Floschenstadion abfuhren, entdeckten sie dort eine Schlägerei. Während die Angreifer die Flucht ergriffen, verließen die Polizeibeamten ihr Fahrzeug und unterhielten sich mit den Leuten am Boden kurz und sagten ihnen sie sollen warten bis die Polizei kommt. Anschließend seien sie wieder eingestiegen und "mit dem Fahrzeug in in die Fluchtrichtung der Personen gefahren." Nach ungefähr hundert Metern hielten sie an einer Y-förmigen Kreuzung. In einer der kreuzenden Straßen starteten zwei Fahrzeuge, die hinter dem zivilen Fahrzeug vorbeifuhren. Das zivile Fahrzeug folgte den Fahrzeugen ohne sich als Fahrzeug der Polizei zu erkennen zu geben. Nach einer Filmreifen Verfolgungsjagd werden die sieben Angeklagten verhaftet.

Ein Prozesstag nimmt seinen Lauf

Für den weiteren Prozesstag sind noch weitere Polizeibeamte geladen. Von einigen wissen die Verteidiger nicht, dass sie geladen wurden. Besondere neue Erkenntnisse oder Beweise werden nicht festgestellt.
Der Neonazi Thomas P. sorgt für neue Stimmung im Zuschauerraum. Der 26 jährige, in Erfurt wohnhafte Bäcker, beginnt seine Ausführungen mit der Feststellung: "Zunächst mal war´s ´ne Faschingsveranstaltung vom Regionalverband aus". Danach folgen haarsträubende Erzählungen die neue Widersprüche aufwerfen und alte bestärken. Selbst seine Kernaussage: "Ein abgesägter Billiardkö wurde mir ins Gesicht gehauen, danach bin ich zu Boden gegangen" ist auf Nachfrage hin nicht haltbar.

DNA Auswertung schafft keine Beweise

Auch der Sachverständige Molkularbiologe Dr. Schaaf kann mit der Auswertung des DNA-Materials keine Beweise anbringen. Drei Ergebnisse und zwei Mischprofile wurden auf den zehn Aservaten festgestellt. Da sieben der "Aservate" aus den Fahrzeugen der Angeklagten stammen, verwundert das nicht sonderlich. Verwunderlich hingegen ist, dass auf keinem der Aservate Blut festgestellt werden konnte.

Anträge der Verteidigung werden abgeblockt

Bereits am Vormittag stellten die Prozessbeteilligten mangelnde Informationen bezüglich der aufgefundenen Aservate fest. Der zuständige Sachbearbeiter, Kriminalhauptkommissar Ziegler, wird für den Nachmittag erneut geladen und bringt hierfür die polizeiliche Ermittlungsakte mit. In der weiteren Fragestellung zieht Ziegler aus dieser "E-Akte" mehrere Fotos aus der "Erkennungsdienstlichen Behandlung" der Beschuldigten hervor, die im Widerspruch zu der von allen Zeugen getätigten Täterbeschreibung stehen. Der Antrag der Verteidigung diese Akten zugänglich zu machen, da "weiteres entlastendes Material" in diesen Akten auffindbar sein könne, wird im Rahmen der Verhandlung abgelehnt.
Ein weiterer Antrag der Verteidigung auf Zeugenanhörung eines Vernehmungsbeamten wird im gleichen Atemzug abgelehnt. Der Polizist sollte bezeugen, dass der Neonazi Preß in seinen früheren Vernehmungen nie von Schlagstöcken berichtet habe. Da kein anderer Zeuge von einem Einsatz von "Schlagstöcken" berichtete, wäre der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung damit hinfällig gewesen.

Staatsanwältin sieht klare Beweiskette

Die Staatsanwaltschaft sieht in ihrem Plädoyer "den Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung als erwiesen an". Dementsprechend hoch fällt ihr Strafmaß aus. Für drei der Angeklagten fordert sie ein Jahr und sechs Monate Haft. Erwiesene Tatsachen wie zum Beispiel, dass keiner der Angeklagten zum Zeitpunkt der Festnahme "dunkle" Kleider trug, wie durchweg alle Zeugen behaupteten, scheinen kein Gewicht zu haben.

Anwälte fordern Freispruch

In Ihren Plädoyers wiesen die Verteidiger mehrfach auf eine fehlende Beweiskette hin. Vor allem die Tatsache, dass keinem der Beschuldigten eine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden kann ist zentraler Bestandteil der Argumentation. Ebenfalls mehrfach geäußert wird der Verdacht, dass ein "vorgefertigtes Urteil" vorläge. In Richtung der Staatsanwaltschaft werden Vorwürfe laut, dass sie sich, im Sinne ihrer Aufgabe, nur die Aussagen herauspicke, die ihrem Beschuldigungskonzept entsprächen. Das Gericht nimmt die Widersprüche und Unstimmigkeiten die von den Verteidigern aufgezeigt werden nett lächelnd zur Kenntnis.

Bei der Urteilsverkündung bricht Tumult aus

Bereits beim Erheben zur Urteilsverkündung wenden sich etliche Prozessbesucher vom Gericht ab. Drei der Angeklagten sollen eine Freiheitsstafe von einem Jahr und vier Monaten verbüßen. Die weiteren fünf erhalten neun und zehn Monate auf Bewährung Während der Urteilsbegründung kommt es zu etlichen Zwischenrufen. Als der Richter die Personalien einer Frau feststellen will, die gerufen hat, dass das Urteil bereits vorgefertigt war, solidarisieren sich mehrere Prozessteilnehmer und geben ebenfalls ihre Personalien ab. Daraufhin möchte der Richter den Saal räumen lassen. Nachdem die Zuschauer klarstellen, dass sie nicht die Absicht besitzen den Saal zu verlassen, fährt er in seiner Begründung fort. "Es gibt keine Beweismittel, es gibt nur Indizien..." Unterbrochen werden seine Ausführungen von mehreren Personen, die sich mit einem lauten Zuschlagen der Saaltür verabschieden. Daraufhin wird ein Ordnungsgeld von 300 Euro gegen eine Prozessbesucherin verhängt. Vor dem Gerichtssaal bricht nun ebenfalls Tumult aus. Weitere Prozessbesucher möchten den Saal verlassen, werden allerdings von der Polizei daran gehindert. Einer der Angeklagten möchte nun ebenfalls den Gerichtssaal verlassen, der Richter weist ihn daraufhin lautstark zurecht.

Der Versuch eines Fazits

Bereits während der Urteilsverkündung bezeichneten mehrere Prozessbesucher das Urteil als einen Skandal. Obwohl weder die Grundlage der Vollständigkeit der Beweise erfüllt war, mehrere Anträge der Anwälte abgelehnt wurden und es keine direkten Beweise für die Tatbeteiligung der Angeklagten gab verurteilte der Richter drei der Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die auf Grund ihrer Vorstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. Falls das Urteil des Richters Bestand haben sollte, belaufen sich die Haftstrafen auf einem Jahr und 9 Monate bis 2 Jahre und 4 Monate. Auch die anderen Angeklagten wurden zu mehrmonatigen Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Einer der Angeklagten wurde zu 10 Monaten, die anderen drei zu 9 Monaten auf drei Jahre Bewährung verurteilt.

Wir halten dieses Urteil für einen Skandal. Es verdeutlicht den politischen Charakter des Prozesses.


Für uns bleibt Antifaschismus, auf allen Ebenen, mit allen Mitteln, legitim!

1. Prozesstag (08.September 2008)

Prozess gegen Antifas in BB ist eine Farce

Am heutigen Montag, den 08. September fand am Amtsgericht Böblingen der erste Prozeßtag gegen 7 Antifaschisten statt. Ihnen wird vorgeworfen im Anschluss an ein NPD Konzert im Februar letzten Jahres mehrere Nazis angegriffen zu haben. Geladen waren vier Nazis, die als Geschädigte ihre Aussagen machen sollten. In der Mittagspause fand mit 30 Teilnehmern eine unangemeldete antifaschistische Kundgebung vor dem Amtsgerichtsgebäude statt, bei der nochmals auf die Brisanz des Falles hingewiesen wurde.
Schikanen gegen Prozessbesucher

Die knapp 30 Prozessbeobachter waren mit verschiedenen Schikanen konfrontiert: Die Ausweise jedes Besuchers wurden bei dem Betreten des Prozesses kopiert, alle Besucher mussten sich einer teilweise peinlich genauen Leibesvisitation unterziehen. Der Saal war für die Anzahl der Besucher zu klein und erst auf Nachfragen von Anwälten wurden mehr Besucher in den Saal gelassen.

Nach der Aufnahme der Personalien und der Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwältin verneinten die Beschuldigten die Frage ob sie Aussagen zur Sache machen wollen. Daraufhin wurde die Verhandlung nach 15 Minuten bis 13.30 Uhr unterbrochen.

Antifaschistische Kundgebung in der Mittagspause

Gegen 12.30 Uhr fand vor dem Gerichtsgebäude eine Kundgebung statt, bei der nochmals darauf hingewiesen wurde wie die Anklage zu Stande kam und die Notwendigkeit von Antifaschismus erneut herausgestellt. In einem Redebeitrag wurde desweiteren die Einstellung aller Verfahren gefordert.
Die anwesende Polizei wusste sich nicht zu helfen und nahm später die Personalien eines Anwesenden auf, um ihn zum Versammlungsleiter zu stilisieren.

Die "Opfer" werden in den Raum gebeten

Um 13:35 wird die Verhandlung fortgesetzt. Die Neonazis Florian Leittner und Thorsten Langer werden hereingebeten. Als sie den Saal betreten werden im Zuschauerraum Blätter hochgehoben die gemeinsam den Schriftzug "NAZIS RAUS" ergeben. Der Richter fordert die Polizei auf die Zettel einzusammeln. Den beteiligten Verhandlungsteilnehmern wird im Falle einer Wiederholung ein "Ordnungsgeld über 300 Euro, ersatzweise drei Tage Haft" angedroht.
Nachdem alle Blätter eingesammelt sind werden die Zeugen Leittner und Langer auf ihre Rechte und Pflichten hingewiesen.

Leittner und Langer errinern sich kaum

Der aus Ludwigsburg stammende Florian Leittner (28) ist sichtlich nervös. Sie "waren relativ die letzten" die das Konzert verließen und er hatte "vier bis fünf Bier getrunken und einen Schnaps". Als Sie in ihr etwas entfernt parkendes Fahrzeug einsteigen wollten "kamen auf einmal Leute aus dem Dunkeln und der erste hatte ´nen Stock". Ab da werden die Aussagen von Leittner recht wirr. Unter dem Stock soll er durchgetaucht sein aber ein zweiter Angreiffer soll ihn erwischt haben. Ausserdem soll er im Augenwinkel noch verschiedene Angriffe auf seine "Kameraden" beobachtet haben, räumt aber schliesslich ein, dass ihm das nur bedingt möglich war.
Die verwirrten Aussagen von Leittner führen im Publikum immer wieder für Geräusche der Ungläubigkeit. Verständnisvoll erklärt der Richter daraufhin, dass Zeugenaussagen vor Gericht schwierig seien "insbesondere wenn sich eine Menschengruppe wie sie im Hintergrund aufhält".
Der aus Marbach stammende Thorsten Langer (35) stellt im ersten Satz seiner Ausführungen gleich fest: "Ich kann nicht viel erzählen". Ihm selber sei nichts groß passiert nur "irgendwo hier rechts hab´ ich ne Schramme abbekommen" (zeigt dabei auf sein linkes Ohr). Nach einigen weiteren Erzählungen verlässt Langer unter "Nazis Raus" rufen den Raum.
Daraufhin werden die Personalien von drei Prozessbesuchern aufgenommen.

Marcel "Flinky" Hecht

Der 25 Jährige Trainee für Projektmanagement Marcel Hecht aus Ludwigsburg betritt zünftig gescheitelt den Gerichtssaal. Im Gegensatz zu seinen "Kameraden" habe er die Situation recht gut überblickt, da er gleich im Moment des Angriffs geflohen sei. Einer der Angreifer habe ihn zwar verfolgt er sei aber davongekommen als sich ein ziviles Polizeifahrzeug zwischen ihn und den Angreifer gestellt habe.
"Aus ca. 200 Metern Entfernung" habe er dann die Situation beobachtet. Dabei soll er beobachtet haben, wie die 6-9 Angreiffer in eine vorfahrende Stufenhecklimusine gesprungen seien.
Schon in diesen kleinen Details tauchen erstaunlich viele Widersprüche zu seinen früheren Aussagen auf. Damals war es ein Fahrzeug heute waren es zwei, Damals war sein Verfolger mit einem Schaal vermummt heute mit einer Sturmhaube usw.
Zu seiner Rolle im Regionalverband der NPD kann er auch nichts weiter sagen, als das er zwar Mitglied sei aber entgegen einer öffentlichen Stellungsnahme der NPD nie für die Betreuung der Homepage zuständig gewesen sei. Ausser einer einmaligen Presseerklärung habe er keine Funktionen in der NPD wahrgenommen.

Und noch mehr Widersprüche

Die Aussagen der Zeugen widersprachen sich heute in nahezu allen Punkten. Wie die Täter gekleidet waren, wohin und wie sie geflohen sind oder wie viele Täter es überhaupt waren, in derartig entscheidenden Punkten konnte keine einheitliche Aussage festgestellt werden. Fakt bleibt, dass alle "Opfer" getrunken hatten und mit kleineren Blessuren davon kamen.

Nazizeugen Bresst und Danneberg blieben dem Prozess fern

Martin Danneberg blieb dem Prozess von vornherein fern. Mit besonderer Spannung wurde sein Auftritt erwartet, da er für diesen Prozess den Bundesvorsitzenden der Republikaner Dr. Schlierer als Anwalt engagiert hatte.
Der Neonazi Bresst lies sich entschuldigen, da er sich momentan aus beruflichen Gründen in Südafrika aufhällt.

Mehrere Organisationen und Vereine fordern die Einstellung des Verfahrens

Für die Organisationen und Vereine die sich bisher zu dem Prozess verhalten haben dürfte der heutige Verhandlungstag eine Bestätigung ihrer Forderung sein. Bereits im Vorfeld hatte u.a. die Rote Hilfe e.V., die Antifaschistische Aktion (Aufbau) und das Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart & Region die Solidarität mit den Angeklagten erklärt und die Einstellung aller Verfahren gefordert.